Archive for the ‘Immobilienkauf’ Category

Warum Wohneigentum eine schlechte Idee ist

Monday, March 21st, 2011

Diese aktuelle Diskussion aus den USA mag auf den ersten Blick nicht auf die Schweiz zutreffen, viele der Argumente sind jedoch 1:1 übertragbar.

Privates Wohneigentum ist ein Konsumgut, welches im Gegensatz zu kommerziellen Wohnungen meist viel zu teuer gebaut und verkauft werden. Private Käufer machen zudem nie eine Vollkostenrechnung und lassen sich ausschliesslich von den tiefen Hypothekarzinsen blenden. Die drohende Inflation und die dadurch hochschnellenden Zinsen dürften in nicht allzu ferner Zukuft eine recht unangenehme Überraschung bringen.

Achtung Reservationsvertrag!

Saturday, January 8th, 2011

Der Reservationsvertrag ist ein verbreiteter Bestandteil eines Immobilienkaufes, denn sie hält die Kauf- bzw- Verkaufsabsicht der jeweiligen Parteien fest, der Monate vor der effektiven Eigentumsübertragung sein kann. In der Regel wird damit das Verkaufsobjekt vom Markt genommen und den allfälligen anderen Kaufinteressenten abgesagt.

Problematischer ist jedoch die damit verbundene Anzahlung, um die 20’000 bis 30’000 Fr., die üblicherweise vom Immobilienmakler als Provisionsanzahlung oder vom Hausbauer als Baukapital eingesackt wird.

Sollte der Käufer in der Zwischenzeit vom Kauf zurücktreten wollen, oder der Verkäufer Konkurs gehen, so gerät die Reservationsanzahlung in Gefahr. Im ersten Fall wird der Verkäufer auf die Nichtrückerstattbarkeit der Zahlung hinweisen, im zweiten wird im Konkursverfahren festgestellt, welches Kapital zwecks Aufteilung noch übrigbleibt.

Daher sollten Sie beim Reservationsvertrag folgendes beachten:

  1. Für die Reservationszahlung ein Sperrkonto einrichten, welches nur bei beidseiteiger Unterschrift von der Bank freigegeben wird
  2. Der Reservationsvertrag sollte öffentlich beurkundet werden, ansonsten ist sie rechtsungültig. Sie können einen schriftlichen, jedoch nicht beurkundeten Reservationsvertrag als Käufer anfechten und die Reservationszahlung zurückfordern.

Gerade unseriöse Immobilienmakler können die Käuferschaft zu einer überstürzten Unterschrift und Zahlung drängen, davor sollten Sie sich auf jeden Fall hüten.

Hier ein Beispiel eines Reservationsvertrages (allerdings sind Maklergebühren üblicherweise im Bereich von 3% des Objektes, nicht 1% wie hier angegeben).

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