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Achtung Reservationsvertrag!

Saturday, January 8th, 2011

Der Reservationsvertrag ist ein verbreiteter Bestandteil eines Immobilienkaufes, denn sie hält die Kauf- bzw- Verkaufsabsicht der jeweiligen Parteien fest, der Monate vor der effektiven Eigentumsübertragung sein kann. In der Regel wird damit das Verkaufsobjekt vom Markt genommen und den allfälligen anderen Kaufinteressenten abgesagt.

Problematischer ist jedoch die damit verbundene Anzahlung, um die 20’000 bis 30’000 Fr., die üblicherweise vom Immobilienmakler als Provisionsanzahlung oder vom Hausbauer als Baukapital eingesackt wird.

Sollte der Käufer in der Zwischenzeit vom Kauf zurücktreten wollen, oder der Verkäufer Konkurs gehen, so gerät die Reservationsanzahlung in Gefahr. Im ersten Fall wird der Verkäufer auf die Nichtrückerstattbarkeit der Zahlung hinweisen, im zweiten wird im Konkursverfahren festgestellt, welches Kapital zwecks Aufteilung noch übrigbleibt.

Daher sollten Sie beim Reservationsvertrag folgendes beachten:

  1. Für die Reservationszahlung ein Sperrkonto einrichten, welches nur bei beidseiteiger Unterschrift von der Bank freigegeben wird
  2. Der Reservationsvertrag sollte öffentlich beurkundet werden, ansonsten ist sie rechtsungültig. Sie können einen schriftlichen, jedoch nicht beurkundeten Reservationsvertrag als Käufer anfechten und die Reservationszahlung zurückfordern.

Gerade unseriöse Immobilienmakler können die Käuferschaft zu einer überstürzten Unterschrift und Zahlung drängen, davor sollten Sie sich auf jeden Fall hüten.

Hier ein Beispiel eines Reservationsvertrages (allerdings sind Maklergebühren üblicherweise im Bereich von 3% des Objektes, nicht 1% wie hier angegeben).

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